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AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.  Geltungsbereich, Begriffe
1.1  Sämtliche Lieferungen und Leistungen an gewerbliche Abnehmer bzw. Unternehmen im Sinne des § 310 Abs.1 BGB erfolgen ausschließlich zu unseren nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“).
1.2  Durch die Erteilung von Aufträgen erkennt der Kunde diese AGB an.
1.3  Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Vertrags- und Geschäftsbedingungen des Kunden sind für den Geschäftsverkehr mit uns stets ausgeschlossen, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprochen haben, es sei denn, wir haben ihrer Geltung schriftlich zugestimmt. Unsere AGB gelten auch für künftige Vereinbarungen/Aufträge/Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien, ohne dass es einer erneuten Vereinbarung über die Geltung dieser AGB bedarf.
     
2.  Angebote, Auftragsannahme, Vertragsschluss, Rücktritt 
2.1  Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich und werden erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung in deren jeweiligen Umfang angenommen. Aufträge können wir innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Eingang annehmen. Die Annahme kann auch durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden. Bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung oder Auslieferung entstehen für uns keine Verpflichtungen.
2.2  Der Kunde erkennt technisch begründete branchenübliche Toleranzen etwa in Größe, Farbe, Klebstoff und sonstiger Ausführung als vertragsgemäße Beschaffenheit an.
2.3  Die Eignung für bestimmte Verwendungszwecke kann von uns nicht garantiert werden, weil wir keinen Einfluss auf die Behandlung der Erzeugnisse durch den Kunden haben.
2.4  Von uns genannte Produkteigenschaften beruhen auf Herstellerangaben und können nicht von uns garantiert werden. Mündliche Äußerungen, Anpreisungen oder die Werbung des Herstellers stellen keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar. Die Zusicherung von Eigenschaften muss ausdrücklich erfolgen; sie bedarf der Schriftform.
2.5  Der Vertragsschluss erfolgt in jedem Fall unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung, es sei denn wir haben den Grund der nicht ordnungsgemäßen Selbstbelieferung zu vertreten. Dies gilt insbesondere bei einer auftragsgebunden Materialbeschaffung durch unsere Zulieferer. Der Kunde wird über eine etwaige Nichtverfügbarkeit unverzüglich informiert. Bereits geleistete Gegenleistungen werden unverzüglich an den Kunden zurückerstattet.
2.6  Bei Aufträgen mit Lieferungen an Dritte gilt der Besteller als Kunde, soweit keine andere ausdrückliche Vereinbarung getroffen wird.
2.7  Tritt der Kunde ohne unser Verschulden vom Vertrag zurück, so gelten die gesetzlichen Regelungen. Darüber hinaus steht uns ein pauschalierter Ersatz eines etwaigen hierdurch entstandenen Schadens zu. Die Schadenspauschale beträgt EUR 150,00, es sei denn, der Kunde weist nach, dass uns ein geringerer Schaden entstanden ist.
     
3.  Korrekturvorlagen, Andrucke, Druckvorlagen, Urheberrechte 
3.1  Der Kunde hat für die ihm von uns vorgelegten Korrekturen, Farbmuster sowie Andrucke eine umfassende Prüfungspflicht. Das Risiko etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung auf den Kunden über. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Kunden zur weiteren Herstellung. Ergeben sich nachträgliche, in Manuskript, Layout oder sonstigen Vorlagen nicht vorgesehene Text-, Form- oder Gestaltungsänderungen, so werden diese nach Aufwand berechnet.
3.2  Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Kunden einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden dem Kunden berechnet. Als nachträgliche Änderung gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Kunden trotz nur geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden.
3.3  Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Muster und ähnliche von uns erbrachte Vorarbeiten, die vom Kunden veranlasst sind, werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird.
3.4  Gestalterische Änderungen, die zur technischen Verbesserung des Druckes führen, sind uns vorbehalten.
3.5  Der Kunde hält uns von sämtlichen etwaigen Ansprüchen Dritter – insbesondere aufgrund Verletzung von Urheber- oder sonstigen gewerblichen Schutzrechten – frei, die sich aus der Verarbeitung uns vom Kunden zur Verfügung gestellter Vorlagen ergeben können. Der Kunde haftet allein, wenn durch die Ausführung des Auftrages Rechte Dritter verletzt werden. Die Freistellungspflicht des Kunden bezieht sich auf alle Aufwendungen, die uns aus oder im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch einen Dritten notwendigerweise erwachsen. Wir sind ohne Zustimmung des Kunden nicht berechtigt, mit dem Dritten irgendwelche Vereinbarungen zu treffen, insbesondere einen Vergleich abzuschließen.
3.6  Wir übernehmen keine Verantwortung für die Richtigkeit der Druckbilder, die sich an Verordnungen wie ADR, GGVS, IMDG, BGV oder ähnlichen Verordnungen anlehnen. Dies gilt für Lagerware aus unserem Shop genauso wie für die uns vom Kunden zur Verfügung gestellten Druckbilder bzw. Druckdaten. Diese sind ausschließlich vom Kunden selbst zu prüfen.
3.7  Für Zulieferungen gleich welcher Art (z.B. Datenträger, übertragene Daten) durch den Kunden oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten haben wir keine Prüfungspflicht. Der Kunde ist berechtigt, eine Kopie der Zulieferungen anzufertigen.
     
4.  Lieferzeiten, Lieferfristen, Liefertermine 
4.1  Von uns angegebene Liefertermine oder -fristen sind annähernd und verstehen sich – wenn nicht anders schriftlich vereinbart – abgehend vom Werk sowie bei individuellen Aufträgen ab Druck-/Korrekturfreigabe durch den Kunden.
4.2  Vereinbarte Liefertermine oder -fristen gelten nur unter der Voraussetzung rechtzeitiger Klärung aller Einzelheiten des Auftrags und rechtzeitiger Erfüllung aller Verpflichtungen des Kunden als verbindlich.
4.3  Der Kunde ist berechtigt, uns nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins schriftlich aufzufordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Die Nachfrist muss mindestens zehn (10) Arbeitstage betragen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde schriftlich eine weitere angemessene Nachfrist mit dem Hinweis setzen, dass er die Abnahme nach Ablauf dieser Frist ablehnt.
4.4  Schadensersatzansprüche wegen Lieferverzuges oder die Ausübung der Rechte aus § 323 BGB stehen dem Kunden nur zu, wenn wir die Verzögerung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben, es sei denn, dass die rechtzeitige Lieferung für uns erkennbar von erheblicher Bedeutung für den Kunden ist. Sie sind darüber hinaus auf den Wert der Lieferung begrenzt.
4.5  Bei höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen, behördlichen Maßnahmen sowie bei unverschuldeten Betriebsstörungen verlängert sich die Lieferfrist ohne weiteres um die Dauer der Behinderung.
     
5.  Versand, Lieferung 
5.1  Die Lieferung erfolgt ab unserem Werk an die vom Kunden angegebene Lieferadresse, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
5.2  Zu Teillieferungen und Teilleistungen sind wir berechtigt.
5.3  Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestätigten Menge sind zulässig. Berechnet wird die gelieferte Menge.
5.4  Der Versand erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, auf Gefahr und Kosten des Kunden ab Uelzen. Die Ware wird von uns unversichert versandt, sofern der Kunde nichts abweichendes verlangt.
5.5  Abrufaufträge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Nimmt der Kunde die Ware zu den vereinbarten Terminen ganz oder teilweise nicht ab, so sind wir nach fruchtlosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Frist berechtigt, den bei uns noch lagernden Restbestand auszuliefern und abzurechnen, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz oder Aufwendungsersatz zu verlangen. Die Schadensersatz- oder Aufwendungsersatzpflicht gilt nicht, wenn der Kunde den nicht rechtzeitigen Abruf der Produkte nicht zu vertreten hat.
5.6  Geringfügige, insbesondere aber branchenübliche Abweichungen in Qualität, Farbe, Design, Ausrüstung und Verarbeitung berühren die vertragsgemäße Beschaffenheit der Ware nicht. Bei farbigen
Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das Gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen und dem Endprodukt.
     
6.  Preise, Zahlungsbedingungen 
6.1  Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
6.2  Unsere Zahlungsbedingungen sind 14 Tage netto oder acht (8) Tage mit 2 % Skonto. Die Preise gelten ab Werk. Kosten für Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstigen Versand sind nicht inbegriffen.
6.3  Unberechtigte Skontoabzüge werden nach berechnet (Gebühren hierfür EUR 12,50). Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten fälligen Schuldposten zuzüglich der darauf aufgelaufenen Verzugszinsen verwendet.
6.4  Der Kunde verpflichtet sich vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen, den Rechnungsbetrag binnen 14 Tagen nach Erhalt und Fälligkeit der Rechnung sowie nach Lieferung bzw. Abnahme der Ware zu zahlen.
6.5  Wir sind berechtigt, die Leistungen auf elektronischem Weg abzurechnen und dem Kunden die Rechnung entsprechend in digitaler Form (z.B. per E-Mail) zur Verfügung zu stellen.
6.6  Lässt der Kunde die in Abs. 4 genannte Frist verstreichen, so kommt er auch ohne Mahnung in Verzug. Wir sind berechtigt, unbeschadet sonstiger Ansprüche, ab Verzugseintritt Zinsen in Höhe von 9% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen.
6.7  Wird nach Vertragsabschluss erkennbar, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch mangelnde Bonität des Kunden gefährdet wird, so können wir die noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen uns auch dann zu, wenn der Kunde sich mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen. Das Rücktrittsrecht des § 321 BGB bleibt unberührt.
6.8  Scheckzahlungen aus dem Ausland sowie Wechselzahlungen lehnen wir grundsätzlich ab.
     
7.  Aufrechnung, Abtretung und Zurückbehaltung 
7.1  Eine Aufrechnung gegen unsere Zahlungsansprüche kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder von uns anerkannten Forderungen erklärt werden.
7.2  Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur aufgrund eines Gegenanspruchs ausgeübt werden, der auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
7.3  Eine Abtretung von Forderungen des Kunden gegen uns bedarf zu ihrer Wirksamkeit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.
     
8.  Eigentumsvorbehalt 
8.1  Die gelieferte Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung aller offenen Rechnungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Eine Sitzverlegung hat der Kunde uns unverzüglich anzuzeigen.
8.2  Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt oder Zahlungsverzug gerät.
8.3  Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach § 8.2 vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
     
9.  Prüfungspflicht, Gewährleistungsansprüche 
9.1  Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und erkennbare Mängel vollständig anzuzeigen. Beanstandungen müssen spätestens acht (8) Tage nach Empfang der Ware schriftlich erfolgt sein. Nach Ablauf dieser Zeit können Beanstandungen nicht mehr berücksichtigt werden. Bei versteckten Mängeln beginnt die Frist mit der Entdeckung.
9.2  Der Kunde hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Waren in jedem Fall zu prüfen und hierbei unsere Allgemeinen Lagerungs- und Verarbeitungshinweise zu beachten. 
9.3  Von der Haftung ausgeschlossen sind Fehler und Schäden, die dadurch entstanden sind, dass die Ware durch den Kunden unsachgemäß befördert, gelagert, behandelt, benutzt oder verarbeitet wurde.
9.4  Die Eignung unserer Produkte für die vom Kunden vorgesehenen Anwendungszwecke gehört – sofern nicht anders vereinbart – nicht zur vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. Der Kunde ist verpflichtet, die Eignung des Materials für seinen speziellen Verwendungszweck selbst zu prüfen. Dies gilt insbesondere für selbstklebende Etiketten, da bei ihnen die Reaktion des Klebstoffes auf bestimmten Materialien (z. B. Kunststoffe, Feinleder, Textilien usw.) nicht vorausgesehen werden kann. In diesen Fällen lehnen wir jegliche Haftung für Schäden, Folgeschäden oder sonstige Nachteile ab.
9.5  Muster der beanstandeten Ware sind unverzüglich zur Prüfung der Berechtigung der Mängelrüge an uns zurückzusenden. Nach Empfang von Mustern der beanstandeten Ware sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder zur Lieferung mangelfreier Ersatzware in angemessener Frist, regelmäßig aber innerhalb von vier (4) Wochen verpflichtet. Sollten wir diese Frist nicht einhalten oder die Nachbesserung fehlschlagen, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, nach schriftlicher Setzung einer Nachfrist von wenigstens zwei (2) Wochen vom Vertrag zurückzutreten oder Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. Sofern wir nachbessern oder nachliefern, ist auf unseren Wunsch die gesamte beanstandete Ware zurückzugeben.
9.6  Erklärt der Kunde wegen eines Mangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, so stehen ihm daneben Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels nur nach Maßgabe der Ziff. 10 zu und sind im Übrigen ausgeschlossen.
9.7  Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.
     
10.  Haftung 
10.1  Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (einschließlich deliktischer Ansprüche), richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, sofern der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch uns, unsere Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht.
10.2  Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, sofern keine schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf) vorliegt oder wir ausdrücklich eine Garantie oder ein Beschaffungsrisiko übernommen haben. In solchen Fällen sind etwaige Schadensersatzansprüche gegen uns auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.
10.3  Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit eines Menschen und in Fällen einer Haftung nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes.
     
11.  Verjährung 
   Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren in einem Jahr ab Ablieferung der Ware.
     
12.  Sonstiges 
   Der Kunde gestattet, dass wir für eigene Werbezwecke mit den von uns für ihn gefertigten Produkten werben oder als Muster versenden dürfen. Sofern Sie uns hierzu eine ausdrückliche Zustimmung erteilen, werden wir Ihre Adressdaten auch zu eigenen Werbezwecken in Form der Zusendung eines Email-Newsletter nutzen. Der Email-Newsletter wird Neuigkeiten, Produktinformationen, Hinweise auf Sonderangebote und allgemeine Kundeninformationen im Zusammenhang mit unserem Produktangebot, sowie Ihren bisherigen Bestellungen, enthalten.
     
13.  Mündliche Nebenabreden, Salvatorische Klausel 
13.1  Mündliche Nebenabreden werden nur wirksam, soweit sie durch uns schriftlich bestätigt werden. Das gilt auch für eine Änderung dieser Bestimmung.
13.2  Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien sind verpflichtet, eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
     
14.  Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand 
14.1  Erfüllungs- und Zahlungsort ist Uelzen.
14.2  Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit einer vertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien ist Uelzen.
14.3  Auf die vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Parteien findet ausschließlich das jeweils gültige Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 Anwendung.
     
Stand 10.2017 
  
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